Schulbegleitungen

Schulbegleitungen

Schulbegleitungen unterstützen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beim Schulbesuch. Für viele Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht erst die Schulbegleitung den Besuch einer Schule und somit einen Schritt in Richtung Inklusion. Aktuell beschäftigt der Förderverein neun Schulbegleiter/innen an der Stötzner-Schule. Darunter vier pädagogische Fachkräfte und fünf qualifizierte Hilfskräfte (z.B. Kinderpflerger/innen). Alle haben mehrjährige Berufserfahrung in diesem Bereich.

Individualkräfte

Auch in der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) gibt es diese Maßnahme. Dort sind die Bezeichnungen Integrationshilfe, Individualbegleitung oder Individualkraft üblich. Aktuell beschäftigt der Förderverein drei pädagogische Fachkräfte und eine Kinderpflegerin als Individualkräfte in der SVE.

Der Förderverein - die erste Wahl für Schulbegleitungen am sonderpädagogischen Förderzentrum

Durch die größtenteils ehrenamtliche Arbeit unserer Vereinsmitglieder entstehen dem Förderverein kaum Verwaltungskosten. Das dadurch eingesparte Entgelt wird in eine bessere personelle Ausstattung unserer Einrichtungen investiert. Zudem können wir so oft höher pädagogisch qualifiziertes Personal einstellen, als nach den Vorgaben der Kostenträger nötig wäre. Regelmäßig wird auch in Weiterbildungen, Schulungen und Höherqualifizierungen der Mitarbeitenden investiert. Dadurch wird ein sehr hoher Betreuungsschlüssel gewährleistet. Dies ist einer der Schwerpunkte in der Arbeit des Fördervereins: Die bestmögliche Betreuung und Förderung der Kinder sowie Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf.

Am Sonderpädagogischen Förderzentrum, der Stötzner-Schule Weiden, ist der Förderverein die erste Wahl für Schulbegleitungen und Individualkräfte. Im Falle von Krankheiten oder anderen Ausfällen der Betreuenden kann durch unsere starke Personaldecke jederzeit schnell für qualifizierten Ersatz gesorgt werden. Unserer Springer und Zweitkräfte arbeiten am Nachmittag in der OGTS der Stötzner-Schule und sind daher alle mit den Kindern vertraut, so kann die hochwertige Betreuung jederzeit sichergestellt werden. Unsere beiden Freiwilligen des Freiwilligen sozialen Jahres unterstützen die Schulbegleitenden zusätzlich. Sie können regelmäßige Hilfe in schwierigen Situationen bieten oder einfach nur eine kurze Biopause überbrücken.

 

Stärken der Maßnahme

Die große Stärke der Maßnahme liegt in der zusätzlichen Hilfe, die ein Kind mit Behinderung beim Besuch der Schule oder im Kindergarten erhält. Für die Schule und die SVE ist es eine große Entlastung bzw. Erleichterung zu wissen, dass das jeweilige Kind nicht alleine in die kommt, sondern eine Person mitbringt, die es ganz individuell unterstützt.

Wo werden Schulbegleitungen beantragt?

Die Schulbegleitung ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch (SGB) XII) bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und ergänzt die sachlichen und personellen Ressourcen der Schule.

Bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/ oder körperlicher Behinderung (Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung, Hören, Sehen) wird die Schulbegleitung auf Grundlage von § 54 SGB XII finanziert. Die Leistung der Eingliederungshilfe wird dementsprechend beim örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger beantragt. Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Autismus-Spektrum-Störung) bezieht sich die Maßnahme auf § 35a SGB VIII. Die Leistung der Kinder- und Jugendhilfe wird dementsprechend bei den örtlichen Sozialhilfeträgern, den Städten oder Landkreisen beantragt

In der Eingliederungshilfeverordnung (EinglHVO § 12), wird dazu genauer ausgeführt, dass die Maßnahme erforderlich und geeignet sein muss, um der Schülerin bzw. dem Schüler den Schulbesuch zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dabei wird die Einschätzung, ob die Maßnahme erforderlich bzw. geeignet ist, jeweils im Einzelfall entschieden.

In den meisten Fällen werden qualifizierte Hilfskräfte (z. B. Kinderpfleger/innen, Heilerziehungspflegehelfer/innen) oder pädagogische Fachkräfte (z. B. Erzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen) benötigt. Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach den individuellen Anforderungen des zu betreuenden Kindes und wird vom Kostenträger vorgegeben.

Welche Aufgaben erfüllt eine Schulbegleitung?

Welche Aufgaben eine Schulbegleitung ganz konkret zu erfüllen hat, lässt sich nur mit Blick auf den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des Kindes beantworten. Dabei können die Aufgaben ganz unterschiedlich ausfallen.

Die Schulbegleitung ist keine Zweitlehrkraft, Nachhilfelehrkraft, Hausaufgabenbetreuung oder Assistenz der Lehrkraft bei der Vermittlung der Unterrichtsinhalte. Stattdessen soll sie lebenspraktische Hilfestellungen und einfache pflegerische Tätigkeiten übernehmen. Darüber hinaus werden Hilfe zur Mobilität, Unterstützung bei Kommunikation sowie beim Umgang mit Aggressionen, Stärkung des Sozialverhaltens oder Teilnahmefähigkeit am Unterricht genannt. Mit Blick auf Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensstörungen wird zudem disziplinierendes Einwirken aufgeführt.